Ratgeber

Hausbau: Architekt, Bauträger oder Fertighaus?

Kurz gesagt: Mit dem Architekten hast du die größte Gestaltungsfreiheit, trägst aber mehr Abstimmung und Kostenrisiko. Der Bauträger liefert Grundstück und Haus aus einer Hand, das Fertighaus einen schnellen Bau auf deinem Grundstück. Für deine Finanzierung zählen Zahlungsplan, Bauzeit und Festpreis.

Von Erduan Tahirovic, Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO · Veröffentlicht am

Wie unterscheiden sich die drei Wege?

Architekt, Bauträger und Fertighaus im Vergleich
PunktArchitektBauträgerFertighaus
GrundstückEigenes nötigInklusiveEigenes nötig
FreiheitHochEher geringMittel
VerträgeViele, mit GewerkenEiner, notariellMeist einer
ZahlungViele EinzelrechnungenBis zu 7 Raten nach MaBVAbschläge bis 90 %
KostensicherheitNiedrigerHöherHöher
WiderrufJe nach VertragKein § 650l BGBVerbraucherbauvertrag: § 650l BGB
GrunderwerbsteuerAuf das GrundstückAuf Grundstück und HausAuf das Grundstück, bei Verknüpfung auch Haus
Vereinfachter Vergleich, im Einzelfall kann es anders sein. Für den Architekten gilt beim reinen Planungsvertrag kein Verbraucherbauvertrag.

Beispiel: Wo fällt die Grunderwerbsteuer an?

Beispiel NRW (6,5 %): Grundstück 120.000 €, Haus 380.000 €
WegBemessungSteuer
Grundstück und getrennter Bau mit eigenem Architekten120.000 €7.800 €
Bauträger oder verknüpfte Verträge500.000 €32.500 €
Unterschied380.000 €24.700 €
Beispiel, keine Steuerberatung. Ob Verträge steuerlich zusammenhängen, hängt vom Einzelfall ab, siehe die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum einheitlichen Erwerbsgegenstand.

Mehr dazu auf der Seite Grundstück finanzieren.

Worauf musst du im Vertrag achten?

  • Verbraucherbauvertrag: Definition in § 650i BGB, Baubeschreibung nach § 650j BGB, Fertigstellungstermin nach § 650k BGB.
  • Abschläge: Beim Verbraucherbauvertrag höchstens 90 % und 5 % Sicherheit nach § 650m BGB.
  • Bauträger: Die Raten richten sich nach der MaBV, das Widerrufsrecht entfällt nach § 650u BGB.
  • Festpreis: Wie lange gilt er, und was ist nicht enthalten, etwa Erdarbeiten, Hausanschlüsse oder Außenanlagen?
  • Zeitplan: Was passiert bei Verzug des Unternehmers?

Was bedeutet das für die Finanzierung?

  • Plane Bereitstellungszinsen und Puffer ein, siehe Neubau und Hausbau finanzieren.
  • Prüfe die Förderung vor dem Vertrag, zum Beispiel KfW 300 und KfW 297/298.
  • Beim Architektenbau brauchst du meist einen höheren Sicherheitspuffer, weil Einzelgewerke teurer werden können.
  • Die Bank möchte Baubeschreibung, Pläne und Kostenaufstellung sehen, je genauer, desto besser.

Häufige Fragen

Habe ich beim Hausbau ein Widerrufsrecht?

Beim Verbraucherbauvertrag grundsätzlich ja, nach § 650l BGB, außer der Vertrag wurde notariell beurkundet. Beim Bauträgervertrag gibt es dieses Widerrufsrecht nach § 650u BGB nicht, dort wird ohnehin beurkundet.

Bekomme ich beim Bauträger das Grundstück mit?

Ja, das ist das typische Merkmal. Du kaufst Grundstück und fertiges Haus aus einer Hand und zahlst nach Baufortschritt. Deshalb wird der Vertrag notariell beurkundet.

Was muss die Baubeschreibung enthalten?

Der Unternehmer muss dich nach § 650j BGB und Art. 249 EGBGB unterrichten, außer du oder dein Beauftragter machen die wesentlichen Planungsvorgaben. Die Angaben werden nach § 650k BGB Vertragsinhalt, und der Vertrag muss verbindliche Angaben zur Fertigstellung enthalten.

Welcher Weg passt zu deiner Finanzierung?

Wir stimmen Zahlungsplan, freie Monate und Förderung auf deinen Bauweg ab. Beratung aus Rheine für das Münsterland, persönlich oder digital.

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