Rechner

Grundbuch- und Notarkostenrechner nach GNotKG

Kurz gesagt: Notar und Grundbuchamt berechnen ihre Gebühren nach einer gesetzlichen Tabelle, abhängig von Kaufpreis und Grundschuld. Im üblichen Fall sind das rund 1,3 bis 1,5 % des Kaufpreises, dazu können Auslagen kommen.

Von Erduan Tahirovic, Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO · Veröffentlicht am

Notar und Grundbuch gesamt
4.754 €
Anteil am Kaufpreis
1,36 %
Notar: Beurkundung Kaufvertrag (2,0)
1.370,00 €
Notar: Vollzug und Betreuung (je 0,5)
685,00 €
Notar: Grundschuldbestellung (1,0)
585,00 €
Umsatzsteuer auf Notargebühren (19 %)
501,60 €
Grundbuch: Eigentumsumschreibung (1,0)
685,00 €
Grundbuch: Auflassungsvormerkung (0,5)
342,50 €
Grundbuch: Eintragung Grundschuld (1,0)
585,00 €

Schätzung, kein Angebot. Gebührentabelle B nach § 34 GNotKG für den üblichen Kauf. Nicht enthalten sind Auslagen, Grundbuchabrufe, Löschungen alter Rechte und weitere Vollzugsgebühren für die Grundschuld.

Welche Gebühren fallen an?

Übliche Gebühren beim Kauf mit Finanzierung
LeistungGebührensatzBerechnet aus
Notar: Beurkundung Kaufvertrag (KV 21100)2,0Kaufpreis
Notar: Vollzug (KV 22110)0,5Kaufpreis
Notar: Betreuung (KV 22200)0,5Kaufpreis
Notar: Grundschuldbestellung (KV 21200)1,0Grundschuld
Grundbuch: Eigentümereintragung (KV 14110)1,0Kaufpreis
Grundbuch: Vormerkung (KV 14150)0,5Kaufpreis
Grundbuch: Grundschuldeintragung (KV 14121)1,0Grundschuld
Auf die Notargebühren kommen 19 % Umsatzsteuer, auf die Gebühren des Grundbuchamts nicht. Stand: November 2026.

Grundlage sind die Gebührentabelle B nach § 34 GNotKG und das Kostenverzeichnis zum GNotKG.

Beispiel: Was kostet es bei 350.000 € Kaufpreis?

Beispielrechnung mit 280.000 € Grundschuld
PostenBetrag
Notar: Beurkundung, Vollzug und Betreuung2.055,00 €
Notar: Grundschuldbestellung585,00 €
Umsatzsteuer 19 %501,60 €
Grundbuch: Eigentum und Vormerkung1.027,50 €
Grundbuch: Grundschuld585,00 €
Summe4.754,10 € (rund 1,36 %)
Beispiel für den üblichen Ablauf, kein Angebot. Ohne Auslagen und Sonderfälle.

Was ist im Rechner nicht enthalten?

  • Auslagen des Notars, etwa für Dokumente und Grundbuchabrufe.
  • Löschungen alter Grundschulden und die Löschung der Vormerkung.
  • Weitere Vollzugsgebühren für die Grundschuld und Sonderfälle wie Treuhandaufträge.

Die gesamten Nebenkosten mit Grunderwerbsteuer und Makler zeigt der Kaufnebenkostenrechner.

Häufige Fragen

Unterscheiden sich die Gebühren je nach Notar?

Nein, die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Unterschiede entstehen vor allem durch den Umfang der Tätigkeiten im Einzelfall.

Warum heißt es oft pauschal 2 % für Notar und Grundbuch?

Das ist eine Faustregel zur Sicherheit. Der Rechner kommt im üblichen Fall meist auf etwas weniger, weil die Gebühren mit steigendem Wert prozentual sinken. Auslagen und besondere Tätigkeiten kommen aber noch hinzu.

Warum zahle ich für die Grundschuld extra?

Die Bank sichert ihr Darlehen über eine Grundschuld. Sie wird notariell bestellt und ins Grundbuch eingetragen, dafür fallen eigene Gebühren an, die sich nach ihrer Höhe richten.

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