Förderung

KfW 134: Förderung für Genossenschaftsanteile

Kurz gesagt: Mit KfW 134 finanzierst du Anteile an einer Wohnungsgenossenschaft, deren Wohnung du selbst bewohnst. Der Kredit beträgt bis zu 150.000 €, dazu kommt ein Tilgungszuschuss von 15 %, also höchstens 22.500 €. Den Antrag stellst du vor der Zeichnung der Anteile bei einem Finanzierungspartner.

Von Erduan Tahirovic, Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO · Veröffentlicht am

Das Wichtigste auf einen Blick

Eckdaten, Stand: November 2026
PunktAngabe
KreditBis 150.000 €
Tilgungszuschuss15 %, maximal 22.500 €, keine Barauszahlung
WerPrivatpersonen mit Selbstnutzung der Wohnung in Deutschland
LaufzeitAnnuität 4 bis 35 Jahre, Zinsbindung 5 oder 10 Jahre, oder endfällig 4 bis 10 Jahre
StandNovember 2026
Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen der Förderstelle. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Beispiel: Was bringt der Tilgungszuschuss?

Beispiel: Anteile über 100.000 €
PostenBetrag
Kredit100.000 €
Tilgungszuschuss 15 %−15.000 €
Rückzuzahlender Betrag85.000 €
Beispiel, kein Angebot. Die KfW schreibt den Zuschuss nach Abschluss des Vorhabens gut.

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Die Wohnung braucht einen eigenen Zugang, Küche oder Kochnische, Bad und Toilette.
  • Gefördert wird der Einstieg in bestehende Genossenschaften und bei Neugründungen.
  • Nicht förderfähig sind Zweitwohnsitze und die unentgeltliche Überlassung an Angehörige.
  • Umschuldungen und bereits vollzogene Anteilskäufe sind ausgeschlossen.

Wie läuft der Antrag?

  • Antrag bei Bank, Sparkasse, Bausparkasse, Versicherung oder über einen Finanzvermittler stellen
  • Zusage abwarten, denn Vorhabenbeginn ist das Zeichnungsdatum der Anteile
  • Nach dem Erwerb die Bestätigung nach Durchführung einreichen

Wo kannst du das nachlesen?

Geprüft auf den offiziellen Seiten, Stand: November 2026.

Das könnte dir auch helfen: Förder-Check, KfW im Überblick.

Häufige Fragen

Muss ich in die Genossenschaft einziehen?

Ja, die Wohnung muss selbst genutzt werden. Ein Zweitwohnsitz reicht nicht.

Wird der Zuschuss ausgezahlt?

Nein. Die KfW schreibt ihn auf den Kredit gut, eine Barauszahlung gibt es nicht.

Kann ich den Kredit übertragen?

Das ist möglich, wenn die neue Nutzerin oder der neue Nutzer die Wohnung als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz bewohnt.

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