Förderung

Förderung in Rheinland-Pfalz: ISB

Kurz gesagt: Die ISB bietet in Rheinland-Pfalz drei Wege: die einkommensabhängige Förderung selbst genutzten Wohnraums, das Darlehen Universell ohne Einkommensgrenze und ein Modernisierungsdarlehen. Für die ersten beiden gibt es 20-jährige Zinsbindungen, bei der Förderung auch 30 Jahre. Tilgungszuschüsse sind einkommensabhängig.

Von Erduan Tahirovic, Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO · Veröffentlicht am

Das Wichtigste auf einen Blick

Eckdaten, Stand: November 2026
PunktAngabe
Selbst genutzter Wohnraum30 % der Kosten, bis 150.000 € bis 190.000 € je Stufe, Zins ab 3,70 % (ab 25.08.2026)
Universell25.000 € bis 250.000 €, 5,00 % Zins, 20 Jahre, keine Einkommensgrenze
ModernisierungBis 100.000 € für vier Personen, 3,70 %, 20 Jahre
Tilgung1,55 % im Jahr, Sondertilgung bis 10 % im Jahr
StandNovember 2026
Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen der Förderstelle. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz?

Grunderwerbsteuer 5 %, Stand: November 2026
KaufpreisSteuer
250.000 €12.500 €
350.000 €17.500 €
500.000 €25.000 €
Rechenbeispiel, auf volle Euro abgerundet. Verbindlich ist der Bescheid deines Finanzamts.

Amtliche Quelle zum Steuersatz

Beispiel: Was kostet die Förderung?

Beispiel: 400.000 € Gesamtkosten, 120.000 € Grunddarlehen
KennzahlWert
Grunddarlehen 30 %120.000 €
Eigenkapital 10 %40.000 €
Monatsrate bei 3,70 % und 1,55 %rund 525 €
Tilgungszuschuss 7,5 %, je nach Einkommen9.000 €
Bearbeitungsentgelt 1 %1.200 €
Beispiel, kein Bescheid. Zinssatz ab 25.08.2026, maßgeblich ist der Tag des vollständigen Antragseingangs.

Welche Einkommen sind förderfähig?

Gefördert werden Haushalte, deren Einkommen die Grenze nach § 13 Abs. 2 LWoFG um höchstens 60 % übersteigt. Beispiele: 22.000 € oder 32.000 € für eine Person, laut ISB rund 32.659 € oder 46.944 € brutto im Jahr. Bei Beamten, Rentnern und Selbstständigen gelten andere Abzüge.

Wie läuft der Antrag?

Bereitstellungszinsen betragen 0,25 % pro Monat, nach 5 Monaten beim Ankauf und nach 11 Monaten beim Neubau.

  • Förderung und Modernisierung: Antrag bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, die eine Förderbestätigung ausstellt
  • Universell: online über das Self-Service-Portal der ISB, ein weiterer Finanzierungspartner ist nötig
  • Beim Ersterwerb innerhalb von 2 Monaten nach Kaufvertrag
  • Kein Baubeginn vor der Förderzusage

Wo kannst du das nachlesen?

Häufige Fragen

Für wen eignet sich das Darlehen Universell?

Für Selbstnutzer ohne Einkommensgrenze, die 10 % Eigenkapital und einen weiteren Finanzierungspartner mitbringen. Mindestens ein Antragsteller braucht seit 6 Monaten ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Wie hoch ist der Tilgungszuschuss bei der Modernisierung?

Ohne Effizienzhaus 15 % oder 5 %, bei EH 85 20 % oder 10 %, bei EH 55 25 % oder 15 %, je nach Einkommen.

Lohnt sich ein Vergleich mit Bankzinsen?

Ja. Gerade das Universell-Darlehen mit 5,00 % solltest du gegen aktuelle Bankangebote rechnen. Der Bundesbank-Durchschnitt auf unserer Seite Bauzinsen gibt eine Orientierung.

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